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Hinweis

Wenn Sie unseren Service Anlieferung nutzen wollen, geben Sie bitte bei der Anfrage den genauen Anlieferungsort und eventuell auf den Weg dahin oder am Ort selbst befindliche Verkehrseinschränkungen an. Solche sind u.a.

 

  • Tonnagebegrenzungen (Brücken), 
  • Achslasten, 
  • Durchfahrtshöhen u. Breiten, 
  • Fahrverbote für LKW, 
  • Freileitungen im Schwenkbereich des Fahrzeugkranes u.ä.


Ohne Angabe setzen wir eine Befahrbarkeit der Anlieferungsstrecke mit 40t Fahrzeuggesamtmasse, Achslasten bis 12t, einen Durchfahrtsprofil von mindestens b x h = 3 x 3,8 m und uneingeschränkte Nutzbarkeit der Fahrzeugkrane voraus! Unter Umständen ist die Befahrung trotz Einschränkung mit Sondergenehmigung durch den Straßenbaulastträger möglich. Gegebenenfalls müssen kleine Fahrzeuge zur Anlieferung eingesetzt werden.